ATL: Richtiges Kompositieren

Kompost

In zahlreichen Gemeinden findet – neben der Sammlung der biologisch verwertbaren Siedlungsabfälle durch die  Gemeinde – eine Kompostierung in Privatgärten statt. Diese Vorgehensweise kann die nachhaltige Entwicklung der Gemeinden positiv beeinflussen, indem durch die Erzeugung von Dünger für den eigenen Garten die Kreislaufwirtschaft im Bereich des eigenen Hauses gefördert wird. Ebenso können dadurch Transporte reduziert werden und können die Entsorgungskosten für die Biomüllsammlung und -behandlung gesenkt werden. Gleichzeitig sind jedoch bestimmte rechtliche und fachliche Anforderungen zu beachten, um die Wirksamkeit und Zulässigkeit der Eigenkompostierung sicherzustellen.

Daher sollte der Schritt, die organischen Abfälle aus Küche und Garten auf eigenem Grund selbst zu kompostieren, gut geplant sein. Für die Eigenkompostierung wird ein geeigneter Standort, die richtige Gerätschaft, fachliches Wissen und ausreichend Zeit und Lust zur Gartenarbeit benötigt.

Gemäß § 11 Abs. 2 des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz (in der Folge kurz: TAWG), LGBl. Nr. 3/2008, zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 34/2023, haben die Abfallbesitzer dafür zu sorgen, dass die biologisch verwertbaren Siedlungsabfälle in die hierzu bestimmten Biomüllbehälter eingebracht werden, soweit sie nicht auf dem Grundstück der Erzeugerin bzw. des Erzeugers fachgerecht kompostiert oder, soweit dies nach anderen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen zulässig ist, an Tiere verfüttert werden. Eine nicht fachgerechte Eigenkompostierung ist nach dem TAWG mit Strafe bedroht.

05.05.2025