Aufruf wegen illegaler Abfallentsorgung

illegale Entsorgung

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde,

heute ging in der Gemeinde der Hinweis ein, dass  eine illegale Abfallentsorgung im Bereich des Taxacherhofes stattgefunden hat. Besonders ärgerlich ist, dass es sich hierbei um Styropor handelt - welches kostenlos im Recyclinghof entsorgt werden kann.

Wenn ihr etwas dazu beobachtet habt, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit der Gemeinde - gerne vertraulich.

Nicht nur, dass diese Abfallentsorgung zu Lasten der Allgemeinheit geht, die Person macht sich auch strafbar.

Personen, die Abfälle (auch Sperrmüll) nicht der zuständigen Gemeinde oder dem von ihr beauftragten Unternehmen übergeben, sind gemäß § 18 Abs.1 Z 1 StAWG 2004 zur Verantwortung zu ziehen (Strafrahmen für nicht gefährliche Abfälle bis zu € 30.000,–). Werden gefährliche Abfälle an illegale Abfallsammler übergeben, ist der Straftatbestand des § 79 Abs. 1 Z 2 AWG 2002 i. d. dzt. g. F. (Strafrahmen € 850,– bis € 41.200,–) erfüllt

Darüber hinaus kann man sich durch illegale Abfallablagerungen auch gerichtlich strafbar machen. Dies insbesondere dann, wenn durch die Ablagerung ein Gewässer, der Boden oder die Luft so verunreinigt oder sonst beeinträchtigt wird, dass dadurch 

 eine Gefahr für das Leben oder einer schweren Körperverletzung eines anderen oder sonst für die Gesundheit oder körperliche Sicherheit einer größeren Zahl von Menschen, 

 eine Gefahr für den Tier- oder Pflanzenbestand in erheblichem Ausmaß, 

 Eine lange Zeit andauernde Verschlechterung des Zustands des Gewässers, des Bodens oder der Luft entstehen kann (vgl. §§ 180 ff StGB).

 Müll

15.02.2023