Legalisator

Was ist eigentlich, ein Legalisator?
Er ist bestellt vom Oberlandesgericht und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge , Darlehensverträge etc., zuständig.

Die Aufgabe des Legalisators ist es, die Beglaubigung der Unterschrift durchzuführen, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages. Durch diese Einrichtung ist es nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen.

Die Beglaubigung des Legalisators ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig. Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Angath wohnen und auch mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss seine Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden.

Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.

Legalisierungsgebühr:

Mit Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 27.04.2023, BGBl. Nr. 135/2023, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:

  • € 3,--   bis zu einem (Vertrags-) Wert von € 700,-- oder bei unbestimmten Wert
  • € 7,--   bei einem Wert über € 700,-- bis € 3.000,--
  • € 9,--   bei einem Wert über € 3.000,-- bis € 7.000,--
  • € 24,-- bei einem Wert über € 7.000,-- bis € 35.000,--
  • € 31,-- bei einem Wert über € 35.000,-

Die Bemessungsgrundlage ist jene der Gerichtsgebühren für gerichtliche Beglaubigungen.

Sind auf einer Urkunde die Unterschriften zweier oder mehrerer gleichzeitig erscheinender Personen zu beglaubigen, so beträgt die Legalisatorgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift die Hälfte der gemäß Abs. 1 festgesetzten Gebühren.

In geringfügigen Grundbuchssachen (§ 34 GBG 1955, BGBl. Nr. 39/1955, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001) mit einem Wert bis 140 Euro hat die Entrichtung der Legalisatorgebühren zu entfallen.


Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.

Es wird in jedem Fall um eine Terminvereinbarung gebeten.  

Zuständig