Legalisator

Was ist eigentlich ein Legalisator?

Er ist bestellt vom Oberlandesgericht und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (Kaufverträge, Darlehensverträge, Übergabeverträge, Dienstbarkeitsverträge, Vorrangeinräumungen, Ranganmerkungen im Grundbuch, usw.) zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist es, die Beglaubigung der Unterschriften durchzuführen. Er führt keine rechtliche Überprüfung von Verträgen durch. Durch diese Einrichtung ist es nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen. Die Beglaubigung des Legalisators ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig.

Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Angath wohnen und auch mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss der Legalisatorin persönlich bekannt sein bzw. muss die eigene Identität durch zwei der Legalisatorin persönlich bekannten Personen bestätigen lassen.

Die Unterschriftsleistung hat persönlich vor der Legalisatorin zu erfolgen.

Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist eine Bundesgebühr von € 21,00 sowie eine Legalisierungsgebühr zu entrichten


Es wird in jedem Fall um eine Terminvereinbarung gebeten.  

Zuständig