Was ist eigentlich ein Legalisator?
Er ist bestellt vom Oberlandesgericht und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (Kaufverträge, Darlehensverträge, Übergabeverträge, Dienstbarkeitsverträge, Vorrangeinräumungen, Ranganmerkungen im Grundbuch, usw.) zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist es, die Beglaubigung der Unterschriften durchzuführen. Er führt keine rechtliche Überprüfung von Verträgen durch. Durch diese Einrichtung ist es nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen. Die Beglaubigung des Legalisators ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig.
Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Angath wohnen und auch mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss der Legalisatorin persönlich bekannt sein bzw. muss die eigene Identität durch zwei der Legalisatorin persönlich bekannten Personen bestätigen lassen.
Die Unterschriftsleistung hat persönlich vor der Legalisatorin zu erfolgen.
Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind laut Verordnung des Bundesministers für Justiz wie folgt festgesetzt:
- € 3,– bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,– oder bei unbestimmten Wert
- € 7,– bei einem Wert über € 700,–bis € 3.000,–
- € 9,– bei einem Wert über € 3.000,–bis € 7.000,–
- € 24,– bei einem Wert über € 7.000,–bis € 35.000,–
- € 31,– bei einem Wert über € 35.000,-
Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 21,00 zu entrichten.
In geringfügigen Grundbuchssachen (§34 GBG 1955, BGBl. Nr. 39/1955, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001) mit einem Wert bis 140 Euro hat die Entrichtung der Legalisatorengebühren zu entfallen.
Es wird in jedem Fall um eine Terminvereinbarung gebeten.