Aufgrund mehrfacher Nachfragen in der Gemeinde erlauben wir uns auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen:
Gemäß § 6a des Landes-Polizeigesetzes, StF: LGBl. Nr. 60/1976 i.d.F. LGBl. Nr. 161/2020 gelten für Hundehalter im gesamten Bundesland Tirol nachfolgende Pflichten:
• Meldung eines mehr als drei Monate alten Hundes innerhalb einer Woche nach Übernahme/Geburt an die Gemeinde Angath. Die Meldung hat zu enthalten: - Name - Adresse - Rasse - Geschlecht - Kennnummer des Microchips bzw. der Tätowierung. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Angath oder kann im Gemeindeamt abgeholt werden.
• Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung, die das vom Hund ausgehende Risiko abdeckt, innerhalb eines Monats
• Änderungen der oben genannten Informationen sind innerhalb einer Woche der zu melden
• Halter, die erstmals einen Hund anmelden, müssen einen Sachkundenachweis vorlegen
• Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen oder Tieren und Schutz anderer Menschen vor unzumutbarer Belästigung: Insbesondere müssen Hundehalter sicherstellen, dass Hunde das Grundstück/ Gebäude nicht selbstständig verlassen können, weiters dürfen Hunde nur Personen überlassen werden, die den Hund sicher beherrschen können.
• Hunde sind an öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Ortschaften an der Leine oder mit Maulkorb zu führen.
• Hunde sind an öffentlichen Orten, an denen sich üblicherweise größere Menschenansammlungen bilden, an der Leine und mit Maulkorb oder in geschlossenen Behältnissen zu führen. Dazu zählen in jedem Fall: - öffentlichen Verkehrsmittel - Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen - Spielanlagen - Einkaufszentren
Ein Maulkorb hat den tierschutzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen und muss so beschaffen sein, dass er vom Hund nicht abgestreift werden kann. Ausgenommen vom Leinen- bzw. Maulkorbzwang sind lediglich Rettungs-, Therapie-, Assistenz- und Diensthunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung (Ausbildung und Einsatz) sowie für Jagdhunde, wenn sie zu Jagdzwecken in einem Jagdgebiet eingesetzt werden.