Information für aktive und zukünftige Hundehalter

Hund mit leine

Aufgrund mehrfacher Nachfragen in der Gemeinde erlauben wir uns auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen: 

Gemäß § 6a des Landes-Polizeigesetzes, StF: LGBl. Nr. 60/1976 i.d.F. LGBl. Nr. 161/2020 gelten für Hundehalter im gesamten Bundesland Tirol nachfolgende Pflichten: 

• Meldung eines mehr als drei Monate alten Hundes innerhalb einer Woche nach Übernahme/Geburt an die Gemeinde Angath. Die Meldung hat zu enthalten: - Name - Adresse - Rasse  - Geschlecht - Kennnummer des Microchips bzw. der Tätowierung. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Angath oder kann im Gemeindeamt abgeholt werden. 

• Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung, die das vom Hund ausgehende Risiko abdeckt, innerhalb eines Monats 

• Änderungen der oben genannten Informationen sind innerhalb einer Woche der zu melden 

• Halter, die erstmals einen Hund anmelden, müssen einen Sachkundenachweis vorlegen 

• Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen oder Tieren und Schutz anderer Menschen vor unzumutbarer Belästigung: Insbesondere müssen Hundehalter sicherstellen, dass Hunde das Grundstück/ Gebäude nicht selbstständig verlassen können, weiters dürfen Hunde nur Personen überlassen werden, die den Hund sicher beherrschen können. 

Hunde sind an öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Ortschaften an der Leine oder mit Maulkorb zu führen. 

• Hunde sind an öffentlichen Orten, an denen sich üblicherweise größere Menschenansammlungen bilden, an der Leine und mit Maulkorb oder in geschlossenen Behältnissen zu führen. Dazu zählen in jedem Fall: - öffentlichen Verkehrsmittel - Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen - Spielanlagen - Einkaufszentren 

Ein Maulkorb hat den tierschutzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen und muss so beschaffen sein, dass er vom Hund nicht abgestreift werden kann. Ausgenommen vom Leinen- bzw. Maulkorbzwang sind lediglich Rettungs-, Therapie-, Assistenz- und Diensthunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung (Ausbildung und Einsatz) sowie für Jagdhunde, wenn sie zu Jagdzwecken in einem Jagdgebiet eingesetzt werden. 

24.09.2025