Geflügelpest; Ausweitung der Risikogebiete ab 27.01.2023

Ausweitung Risikogebiet

In den vergangenen Tagen wurden in Österreich zahlreiche neue Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln, aber auch in einzelnen Geflügelbetrieben bestätigt. Von einer baldigen Entspannung der Situation ist daher nicht auszugehen. Um das Risiko weiterer Übertragungen auf Geflügelbestände zu minimieren, hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung von Geflügelpest angeordnet.

Mit der 2. Novelle 2023 zur Geflügelpestverordnung, BGBl II Nr. 22/2023 (siehe Beilage), die mit heutigem Tag in Kraft getreten ist, wurden die Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko in Österreich ausgeweitet.

Nachdem in der vergangenen Woche in einem Tierpark im Tiroler Unterland Geflügelpest amtlich festgestellt worden ist und in dieser Woche bei einem im Westen von Innsbruck tot aufgefundenen Greifvogel (Mäusebussard) Geflügelpest nachgewiesen wurde, muss davon ausgegangen werden, dass der Erreger der Geflügelpest (Vogelgrippe) auch in gewissen Gebieten Tirols in der Wildwasservogel- und Greifvogelpopulation zirkuliert.

Entsprechend der aktuellen Risikoabschätzung gelten im Bezirk Kufstein daher ab heute die Gemeinden Angath, Angerberg, Breitenbach am Inn, Brixlegg, Ebbs, Erl, Kirchbichl, Kramsach, Kufstein, Kundl, Langkampfen, Münster, Niederndorf, Niederndorferberg, Radfeld, Rattenberg, Reith im Alpachtal, Schwoich, Wörgl als Gebiete mit „stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“.

Die restlichen Gemeinden im Bezirk Kufstein gelten als „Gebiete mit erhöhtem Risiko“.

In „Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ muss Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und sichergestellt wird, dass Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.

In „Gebieten mit erhöhtem Risiko“ gelten weiterhin folgende Biosicherheitsmaßnahmen:

• es muss eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt werden

• das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer)

• die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen

• Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen

• die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen

• bei einem Abfall der Futter- oder der Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde (Amtstierarzt) zu informieren.

Unabhängig von den festgelegten Risikogebieten wird derzeit generell empfohlen, Geflügel in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen zu halten. Auf die österreichweite Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögel (nicht Singvögel oder Tauben!!) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) wird hingewiesen.

30.01.2023