Handy-Signatur wird von ID-Austria abgelöst

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Ab 05.12.2023 wird die Handy-Signatur abgeschafft und durch die ID-Austria ersetzt. 


Sie haben bereits eine Handy-Signatur aber KEINE behördliche Registrierung

Wenn sie bereits eine Handy-Signatur haben, diese allerdings noch nicht behördlich registriert wurde, können sie ab dem 05.12.2023 nur auf die Basisfunktionen der ID Austria umsteigen.

Die Basisfunktion bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur, behält die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur, kann aber nicht verlängert werden.  Damit  die Vollfunktion der ID-Austria genutzt werden kann, ist ein Behördengang notwendig und die Registrierung muss vorgenommen werden.

Der Umstieg auf ID-Austria mit Basisfunktion kann im Web unter oesterreich.gv.at oder in der App „Digitales Amt“ vorgenommen werden.

>>Eine genaue Anleitung für den Umstieg  

Sie haben bereits eine Handy-Signatur UND sind bereits registriert

Sie haben eine Handy-Signatur und diese wurde bereits von einer Behörde registriert. In diesem Fall kann problemlos auf die ID-Austria mit Vollfunktion umgestiegen werden. Da die Identifizierung Ihrer Person bereits bei der Registrierung der Handy-Signatur vorgenommen wurde, entfällt hier der Behördengang.

>>genaue Anleitung für den Umstieg

Hinweis Auf a-trust.at/konto ist in der Information zu Ihrem Zertifikat ersichtlich, ob die Handy-Signatur behördlich registriert wurde

09.11.2023