Ab 05.12.2023 wird die Handy-Signatur abgeschafft und durch die ID-Austria ersetzt.
Sie haben bereits eine Handy-Signatur aber KEINE behördliche Registrierung
Wenn sie bereits eine Handy-Signatur haben, diese allerdings noch nicht behördlich registriert wurde, können sie ab dem 05.12.2023 nur auf die Basisfunktionen der ID Austria umsteigen.
Die Basisfunktion bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur, behält die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur, kann aber nicht verlängert werden. Damit die Vollfunktion der ID-Austria genutzt werden kann, ist ein Behördengang notwendig und die Registrierung muss vorgenommen werden.
Der Umstieg auf ID-Austria mit Basisfunktion kann im Web unter oesterreich.gv.at oder in der App „Digitales Amt“ vorgenommen werden.
>>Eine genaue Anleitung für den Umstieg
Sie haben bereits eine Handy-Signatur UND sind bereits registriert
Sie haben eine Handy-Signatur und diese wurde bereits von einer Behörde registriert. In diesem Fall kann problemlos auf die ID-Austria mit Vollfunktion umgestiegen werden. Da die Identifizierung Ihrer Person bereits bei der Registrierung der Handy-Signatur vorgenommen wurde, entfällt hier der Behördengang.
>>genaue Anleitung für den Umstieg
Hinweis Auf
a-trust.at/konto ist in der Information zu Ihrem Zertifikat ersichtlich, ob die Handy-Signatur behördlich registriert wurde